Standesamt

Kreuzungsbereich Remberg-/Rathausstraße/Märkischer Ring

Das Standesamt zeigte alle Personen an, die heiraten wollten und verdächtig waren, „fremdrassig“ (Juden, Sinti) oder „erbbelastet“ zu sein.

Wer in NS-Deutschland heiraten wollte, musste sich vorher beim Gesundheitsamt einer „Ehetauglichkeitsprüfung“ unterziehen. Wegen Überlastung der Behörde entschied das Standesamt nach Verdacht über die Notwendigkeit dieser Prüfung.

Die Standesämter wurden frühzeitig über den Beginn der systematischen Patientenmorde informiert. Die Häufung von Todesfällen aus bestimmten Orten, die dem Amt gemeldet werden mussten, sollte nicht nach außen dringen. Überhaupt war das Wissen über die Euthanasie in den kommunalen Verwaltungen groß. 1940 wurden zahlreiche Oberbürgermeister und Bürgermeister zu einer Besprechung im Haus des Deutschen Gemeindetages nach Berlin eingeladen. Dort erfuhren sie Details über die „Euthanasie“ und erhielten praktische Informationen, die sie an die städtischen Beamten weitergaben, zum Beispiel zum Umgang mit den zahlreichen Urnen aus Todesanstalten.   Auch die Oberstaatsanwälte wurden eingeweiht, damit sie Ermittlungen wegen Mordes unterbanden. Wie beim Holocaust und anderen NS-Verbrechen wussten die Deutschen viel mehr, als sie nach 1945 zugaben.

Ich will mehr wissen

  • Rainer Stöcker, Hagener NS-Opfer. Zwangssterilisierungen in Hagen, Hagen 2019.