Landgericht Hagen
Heintzstraße 42
Ab Januar 1934 befand
sich das neu errichtete Erbgesundheitsgericht im Gebäude des Landgerichts
Hagen. Es entschied für Hagen und die umliegenden Gemeinden darüber, ob
Menschen, die nicht den rassistischen Vorstellungen der Nationalsozialisten
entsprachen, zwangssterilisiert werden sollten. Alle Ärzte waren verpflichtet
Patientinnen und Patienten, bei denen der Verdacht einer „schweren
Erbkrankheit“ vorlag, dem Gesundheitsamt zu melden. Als Erbkrankheit nannte das
„Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ neben psychischen Krankheiten, zu
denen als sogenannter „angeborener Schwachsinn“ auch eine erhebliche
Intelligenzminderung zählen konnte, z.B. die erbliche Blindheit oder Taubheit.
Die angebliche Diagnose des „angeborenen Schwachsinns“ wurde auch dazu
missbraucht, missliebige Personen als sogenannte „Asoziale“ oder
„Gemeinschaftsfremde“ unter das Gesetz zu fassen. Das Gesundheitsamt ging allen
ihm bekannt gewordenen Fällen nach und stellte dann den Antrag auf die
sogenannte „Unfruchtbarmachung“. Hierzu zählte ab 1935 auch die Kastration
homosexueller Männer. Das Gericht entschied mit drei Personen – einem
vorsitzenden Amtsrichter, einem Amtsarzt und einem weiteren Arzt. Oft erging
die Entscheidung allein aufgrund von Gutachten ohne Anhörung der Betroffenen.
Diese wurden sodann – auch zwangsweise – sterilisiert, kastriert oder
Schwangeren wurde das Kind abgetrieben.
Rund 1800 Menschen
wurden in Hagen Opfer dieser gerichtlichen Praxis. In Deutschland waren
insgesamt 300.000 bis 400.000 Menschen betroffen, von denen nicht wenige bei
den Operationen ums Leben kamen. Auch diejenigen, die den Eingriff überlebten,
litten lebenslang unter den Folgen der Maßnahme, wobei es auch zu Selbstmorden
kam.
Eine Entschädigung
erhielten die Opfer dieser Maßnahmen nach dem Krieg nicht. Die an den
Entscheidungen der Erbgesundheitsgerichte Beteiligten wurden strafrechtlich
nicht verfolgt und arbeiteten zumeist im Gesundheitswesen und in der Justiz
weiter. Erst 1988 wurden durch den Deutschen Bundestag die Maßnahmen nach dem
Erbgesundheitsgesetz als NS-Unrecht anerkannt.

