Landgericht Hagen

Heintzstraße 42

Ab Januar 1934 befand sich das neu errichtete Erbgesundheitsgericht im Gebäude des Landgerichts Hagen. Es entschied für Hagen und die umliegenden Gemeinden darüber, ob Menschen, die nicht den rassistischen Vorstellungen der Nationalsozialisten entsprachen, zwangssterilisiert werden sollten. Alle Ärzte waren verpflichtet Patientinnen und Patienten, bei denen der Verdacht einer „schweren Erbkrankheit“ vorlag, dem Gesundheitsamt zu melden. Als Erbkrankheit nannte das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ neben psychischen Krankheiten, zu denen als sogenannter „angeborener Schwachsinn“ auch eine erhebliche Intelligenzminderung zählen konnte, z.B. die erbliche Blindheit oder Taubheit. Die angebliche Diagnose des „angeborenen Schwachsinns“ wurde auch dazu missbraucht, missliebige Personen als sogenannte „Asoziale“ oder „Gemeinschaftsfremde“ unter das Gesetz zu fassen. Das Gesundheitsamt ging allen ihm bekannt gewordenen Fällen nach und stellte dann den Antrag auf die sogenannte „Unfruchtbarmachung“. Hierzu zählte ab 1935 auch die Kastration homosexueller Männer. Das Gericht entschied mit drei Personen – einem vorsitzenden Amtsrichter, einem Amtsarzt und einem weiteren Arzt. Oft erging die Entscheidung allein aufgrund von Gutachten ohne Anhörung der Betroffenen. Diese wurden sodann – auch zwangsweise – sterilisiert, kastriert oder Schwangeren wurde das Kind abgetrieben.

Rund 1800 Menschen wurden in Hagen Opfer dieser gerichtlichen Praxis. In Deutschland waren insgesamt 300.000 bis 400.000 Menschen betroffen, von denen nicht wenige bei den Operationen ums Leben kamen. Auch diejenigen, die den Eingriff überlebten, litten lebenslang unter den Folgen der Maßnahme, wobei es auch zu Selbstmorden kam.

Eine Entschädigung erhielten die Opfer dieser Maßnahmen nach dem Krieg nicht. Die an den Entscheidungen der Erbgesundheitsgerichte Beteiligten wurden strafrechtlich nicht verfolgt und arbeiteten zumeist im Gesundheitswesen und in der Justiz weiter. Erst 1988 wurden durch den Deutschen Bundestag die Maßnahmen nach dem Erbgesundheitsgesetz als NS-Unrecht anerkannt.