Evangelisches Krankenhaus Haspe

Brusebrinkstraße 20

Die Zwangssterilisierungen sollten laut Gesetz zunächst in kommunalen oder staatlichen Kliniken stattfinden, die allerdings keine ausreichenden Kapazitäten hatten. Konfessionelle Einrichtung konnten sich dazu bereit erklären, diese Operationen durchzuführen. Davon machten jedoch fast nur evangelische Einrichtungen wie das Hasper Krankenhaus Gebrauch. Es bestand kein Zwang. Wegen Personalmangels wurde dem Hasper Krankenhaus 1936 die Genehmigung entzogen, Zwangssterilisierungen durchzuführen. Die Evangelische Kirche Haspe protestierte energisch beim Regierungspräsidenten in Arnsberg und bat darum, die Eingriffe weiterhin durchführen zu dürfen.

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