Die Geschichte der Pränataldiagnostik
1958
Der britische Geburtshelfer Ian Donald stellt zum ersten Mal ein
ungeborenes Kind sonographisch dar. Seitdem entwickelt sich
die Ultraschall-Darstellung immer weiter. Immer besser können
kleinere Details wahrgenommen und diagnostiziert werden.
1966
Mark W. Steele und W. Roy Breg demonstrieren die Möglichkeit
der Entnahme und der chromosomalen Untersuchung von im
Fruchtwasser enthaltenen fetalen Zellen (Amniozentese) während des zweiten Schwangerschaftsdrittels.
Nach der Entnahme können die im Fruchtwasser befindlichen
fetalen Zellen extrahiert, vermehrt und ihre DNA und Chromosomen analysiert werden.
1976
Pränataldiagnostik ist im Leistungskatalog der Krankenkassen
enthalten, um Risikoschwangerschaften zu erkennen und Gefahren für das Leben und der Gesundheit von Mutter und Kind vorzubeugen.
1980er Jahre
Anfang der 1980er Jahre erfolgte die Veröffentlichung der Chorionzottenbiopsie durch Ward und Kollegen.
Bei der Biopsie erfolgt im ersten Drittel der Schwangerschaft
eine Zellentnahme aus den Zotten der Eihaut, die sich danach zur
Plazenta entwickelt.
1992
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz tritt in Kraft. Es dient zur
Aufklärung und Beratung von Frauen, bei denen ein auffälliger
Befund beim ungeborenen Kind festgestellt wurde oder eine
medizinisch-soziale Indikation zum Schwangerschaftsabbruch
besteht. Das Gesetz wird 2010 angepasst.
2010
Das Gendiagnostikgesetz tritt in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es,
die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes
genetischer Untersuchungen für den Einzelnen zu wahren. Das
Gesetz regelt pränatale genetische Untersuchungen einschließlich vorgeburtlicher Risikoabklärung.
2012
Der nichtinvasive Pränataltest (NIPT) wird in Deutschland eingesetzt, um Trisomie 13, 18 oder 21 zu erkennen. Bei diesem Verfahren wird der schwangeren Person Blut entnommen.
Die Bezeichnung »nichtinvasiv« ist insofern irreführend, als die
für die Tests benötigte Blutentnahme durchaus eine invasive
Untersuchung darstellt. Anders als bei klassischen invasiven Pränataldiagnostikverfahren, wie z.B. der Fruchtwasserentnahme,
wird bei nichtinvasiven Pränataltests der Uterus nicht punktiert.
seit 2019
Der Bluttest wurde 2012 für Schwangere zugelassen, damals
noch als Eigenleistung für ca. 200 Euro. Der Diskurs, ob ein
Bluttest von der Krankenkasse übernommen werden soll, mündete im September 2019 in der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dass Eltern seitdem nach
einer ärztlichen Beratung den Bluttest von ihrer Krankenkasse
übernehmen lassen können.