Die Geschichte der Pränataldiagnostik

1958

Der britische Geburtshelfer Ian Donald stellt zum ersten Mal ein ungeborenes Kind sonographisch dar. Seitdem entwickelt sich die Ultraschall-Darstellung immer weiter. Immer besser können kleinere Details wahrgenommen und diagnostiziert werden.

Der Diasonograph ist der erste Ultraschallscanner, der in der Geburtshilfe zum Einsatz kommt

1966

Mark W. Steele und W. Roy Breg demonstrieren die Möglichkeit der Entnahme und der chromosomalen Untersuchung von im Fruchtwasser enthaltenen fetalen Zellen (Amniozentese) während des zweiten Schwangerschaftsdrittels.

Nach der Entnahme können die im Fruchtwasser befindlichen fetalen Zellen extrahiert, vermehrt und ihre DNA und Chromosomen analysiert werden.

1976

Pränataldiagnostik ist im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten, um Risikoschwangerschaften zu erkennen und Gefahren für das Leben und der Gesundheit von Mutter und Kind vorzubeugen.

1980er Jahre

Anfang der 1980er Jahre erfolgte die Veröffentlichung der Chorionzottenbiopsie durch Ward und Kollegen.

Bei der Biopsie erfolgt im ersten Drittel der Schwangerschaft eine Zellentnahme aus den Zotten der Eihaut, die sich danach zur Plazenta entwickelt.

1992

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz tritt in Kraft. Es dient zur Aufklärung und Beratung von Frauen, bei denen ein auffälliger Befund beim ungeborenen Kind festgestellt wurde oder eine medizinisch-soziale Indikation zum Schwangerschaftsabbruch besteht. Das Gesetz wird 2010 angepasst.

2010

Das Gendiagnostikgesetz tritt in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen zu wahren. Das Gesetz regelt pränatale genetische Untersuchungen einschließlich vorgeburtlicher Risikoabklärung.

2012

Der nichtinvasive Pränataltest (NIPT) wird in Deutschland eingesetzt, um Trisomie 13, 18 oder 21 zu erkennen. Bei diesem Verfahren wird der schwangeren Person Blut entnommen.

Die Bezeichnung »nichtinvasiv« ist insofern irreführend, als die für die Tests benötigte Blutentnahme durchaus eine invasive Untersuchung darstellt. Anders als bei klassischen invasiven Pränataldiagnostikverfahren, wie z.B. der Fruchtwasserentnahme, wird bei nichtinvasiven Pränataltests der Uterus nicht punktiert.

Bei Trisomie 18 liegt das Chromosom 18 drei statt zwei Mal vor.

seit 2019

Der Bluttest wurde 2012 für Schwangere zugelassen, damals noch als Eigenleistung für ca. 200 Euro. Der Diskurs, ob ein Bluttest von der Krankenkasse übernommen werden soll, mündete im September 2019 in der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dass Eltern seitdem nach einer ärztlichen Beratung den Bluttest von ihrer Krankenkasse übernehmen lassen können.