Vorgeburtliche Untersuchungen – ja oder nein?

Alle vorgeburtlichen Untersuchungen sind freiwillig – das heißt, eine angebotene Untersuchung oder ein Test kann jederzeit ohne Begründung abgelehnt werden. Das Recht auf Nichtwissen ist so wichtig, dass niemand zu einer Untersuchung gedrängt werden kann.

Vorgeburtliche Untersuchungen können weitreichende Folgen haben. Bevor die Entscheidung für oder gegen einen nicht invasi- ven Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21 getroffen wird, ist es wichtig, sich über folgende Fragen Gedanken zu machen und rechtzeitig gut beraten zu lassen:


  • Ist es erwünscht zu erfahren, ob das ungeborene Kind eine Trisomie hat?
  • Was wird bei einem auffälligen Ergebnis unternommen?
    Wird die Entscheidung getroffen, das Kind zu bekommen? Oder kommt ein Schwangerschaftsabbruch in Frage?
  • Werden weitere Informationen benötigt?


Welche Aufklärung und Beratung gibt es?

Die ärztliche Aufklärung und Beratung

Ärzt*innen sind verpflichtet, über die Ziele, die Aussagekraft und die möglichen Folgen einer Untersuchung aufzuklären und zu beraten. Wenn es um genetische Untersuchungen geht, dürfen nur Ärzt*innen die Beratung übernehmen, die dazu berechtigt sind.

Die psychosoziale Beratung

Sie wird vor allem von Schwangerschaftsberatungsstellen ange- boten. Dort wird persönlich, online oder telefonisch beraten (auf Wunsch auch anonym). Die Beratung kann bei der Entscheidung für oder gegen einen Test helfen, aber auch beim Umgang mit einem auffälligen Ergebnis. Außerdem können dort Erwartungen und Sorgen besprochen werden, die mit der Schwangerschaft verbunden sind. In der manchmal belastenden Wartezeit auf ein Testergebnis kann sie ebenfalls unterstützen.

Ärzt*innen sind vor genetischen Untersuchungen und nach einem auffälligen Befund verpflichtet, auf den Anspruch einer genetischen und psychosozialen Beratung hinzuweisen. Auf Wunsch müssen sie konkrete Kontakte zu Schwangerschaftsbe- ratungsstellen vermitteln. Sie nennen auch Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen oder Verbänden der Behindertenhilfe.