Was ist gesetzliche Betreuung?

Für wen ist gesetzliche Betreuung?

Es gibt Menschen, die sind entweder körperlich oder seelisch schwer krank. Einigen von ihnen macht die Erkrankung das Leben schwer: Sie schaffen es zum Beispiel nicht, mit ihrem Geld klarzukommen. Oder einen Antrag bei der Behörde zu stellen. Oder mit der Krankenkasse zu reden. 

Wer hilft?

Wenn alles zu viel ist, gibt es Menschen, die helfen dabei, wieder Ordnung in die eigenen Angelegenheiten zu bringen. Diese Menschen nennt man „gesetzliche Betreuer“.

Wie bekommt man einen gesetzlichen Betreuer*in? 

Dafür muss ein Antrag beim Gericht gestellt werden. 

Wer kann dabei helfen? 

Jede Stadt hat einen Betreuungsverein, der beim Ausfüllen des Antrags hilft. Oder es gibt eine Sozialberatung bei der Caritas oder der Diakonie. Der Antrag wird an das Gericht geschickt. Das Gericht prüft dann, ob ein gesetzlicher Betreuer*in dem Menschen helfen kann. Wenn dies der Fall ist, wird ein gesetzlichen Betreuer vom Gericht bestimmt. Man kann den gesetzlichen Betreuer*in vorher treffen zum Kennenlernen. 


Kann man sich eine Zusammenarbeit vorstellen, wird dann zusammen mit einem Richter*in festgelegt, in welchen Bereichen der gesetzliche Betreuer*in unterstützen soll, zum Beispiel bei Geldangelegenheiten, im Umgang mit Ämtern oder auch mit dem Vermieter. Dann wird festgelegt, für wie lange die gesetzliche Betreuung gelten soll. 

Was kostet das?

Wenn man nicht viel Geld hat, ist die gesetzliche Betreuung kostenlos. 

Wie funktioniert es dann?

Der gesetzliche Betreuer kommt vorbei oder lädt in sein Büro ein und man bespricht, was gerade geregelt werden soll. Dabei kann man immer Wünsche äußern und auch mal sagen, dass man etwas nicht möchte. 

Was macht der gesetzliche Betreuer nicht?

Ein gesetzlicher Betreuer*in begleitet nicht zu Ärzten, besorgt keine Wohnung und kauft auch nicht ein. Dafür gibt es andere Hilfen.